2018 PROVKATEUR rosa Riesling Sekt - Weingut Bibo Runge
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Lieferzeit 3 - 5 Werktage
Wir liefern euch den Wein im Stadtgebiet von Wiesbaden mit unserem Weintaxi Wiesbaden. Außerhalb von Wiesbaden versenden wir dir gerne den Wein per Spedition. Das geht übrigens auch deutschlandweit.
Herkunft
Weingut BIBO RUNGE
Bonsels & Bibo KG
Eberbacher Str. 5
65375 Oestrich-Winkel
Produktdetails
Der PROVOKATEUR liegt lachsrot im Glas. Der Schaumwein duftet nach reifen Kirschen, Honig und Weinbergspfirsichen. Am Gaumen ist er saftig und lebendig mit einer frischen Säure und einem feinen Mousse.
Die Basis unseres Sektes ist unser handgelesener Riesling, der im großen Eichenholz vergoren und gelagert wurde. Der Sekt reift als traditionelle Flaschengärung mindestens 15 Monate auf der Hefe, um eine feine Perlage zu erhalten. Diesem flaschenvergorenen Sekt haben wir beim Degorgieren einen Schuss Rotwein hinzugegeben.
Als wir mit unserem Sekthersteller besprachen, dass wir zu unserem Riesling-Sekt einen Schuß Rotwein zugeben wollen, hat man uns erklärt, „dass man das eigentlich nicht macht“. Heute sind die Versekter ganz begeistert vom Resultat. So was darf sich dann auch PROVOKATEUR nennen.
Geschmack
brut, fruchtig - perfekt für besondere Anlässe
Informationen zur Lebensmittelkennzeichnung
Bezeichnung: KLEINER REVOLUZZER
Geschmack: trocken
Anbauregion: Rheingau, Hallgartener Ortswein
Rebsorte: Riesling
Jahrgang: 2018
g.U./ g.g.A: Rheingau
Alkoholgehalt: 12,5%
Säuregehalt: 7,0 g/l
Trinktemperatur: 6-10 Grad
Restsüße: 5 g/l
Lagerpotential bis: 2027
Verschluss: Schraubverschluss
Allergenhinweis: Vegan
Anschrift Hersteller: Bonsels & Bibo KG, Eberbacher Strasse 5, 65375 Oestrich-Winkel
Land: Deutschland
Füllmenge: 0,75 l
Jugendschutz
Entsprechend dem Jugendschutzgesetz liefern wir nur an Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr. Unsere Verpackung ist durch einen Aufkleber gekennzeichnet mit dem Hinweis, dass keine Übergabe an Personen unter 18 Jahren erfolgt. Außerdem sind die Zusteller verpflichtet bei geringstem Zweifel sich die Volljährigkeit durch das Vorzeigen des Personalausweises bestätigen zu lassen.